CALLERLAB Code of Ethics
CALLERLAB hat folgenden
Ehrencode veröffentlicht, auf den sich alle
Mitglieder - und die Mitglieder in angeschlossenen Organisationen,
wie z.B. ECTA - verpflichten müssen:
ICH ERKENNE AN,
1.) daß ich eine Verpflichtung gegenüber den Tänzern habe;
darum werde ich sie so informieren, unterrichten und anleiten, daß sie
die größtmögliche Befriedigung und Freude in der Aktivität finden.
2.) daß ich eine Verpflichtung gegenüber den Clubs habe; darum
werde ich mich an der Entwicklung und Aufrechterhaltung einer gesunden und
geachteten Club-Organisation beteiligen und sie klug und ehrlich beraten.
3.) daß ich eine Verpflichtung gegenüber allen Callern habe;
darum werde ich die Würde aller Leiter, Lehrer und Caller achten und
einen guten Ruf für meine eigene Integrität aufrechterhalten.
4.) daß ich eine Verpflichtung gegenüber der Aktivität insgesamt
habe; darum werde ich in meinem persönlichen, geschäftlichen und
sozialen Verhalten auf ihre Geschichte und ihre Zukunft Rücksicht nehmen.
5.) daß ich verpflichtet bin, mich als Caller weiterzuentwickeln,
mich an einheitliche Ausdrucksweise zu halten, zu lernen, zu leiten und nach
besten Kräften zur Square Dance Aktivität beizutragen.
6.) daß ich eine Verpflichtung habe gegenüber allen Vereinigungen,
die mit der Aktivität zu tun haben; darum werde ich den Geist der Zusammenarbeit
fördern.
7.) Ich werde mich bei Tänzen verantwortungsvoll verhalten, so daß
andere Caller sich nicht schämen müssen. Dies schließt ein:
(1)
Alle vernünftige Anstrengung, frühzeitig bei Call-Verpflichtungen anzukommen,
so daß der Tanz rechtzeitig beginnen kann.
(2)
Schlechte Ausdrücke zu vermeiden und keine Späße erzählen,
die einige der Tänzer ärgern könnten,
und nicht unter Einfluß von Alkohol oder Drogen zu callen.
(3)
Innerhalb der Richtlinien des angekündigten Tanzprogramms zu bleiben.
8.) Außer in extremen Notlagen werde ich alle Verträge erfüllen.
Das bedeutet:
(1)
Ich werde alle Punkte des Vertrags erfüllen.
(2)
Ich werde keinen Vertrag kündigen, wenn dies eine Härte gegenüber
der verpflichtenden Gruppe bedeutet. Ich werde ausreichende und frühzeitige
Information geben, falls eine Kündigung unabwendbar ist.
(3)
Ich werde keinen Ersatz-Caller schicken, außer es ist vorher mit der
verpflichtenden Gruppe vereinbart.
(4)
Ich werde meine geldlichen Angelegenheiten verantwortungsvoll führen.
Dies schließt ein, daß ich meine Schulden rechtzeitig zahle oder
annehmbare Regelungen treffe, falls mir dies nicht möglich ist.
9.) Ich werde nur Musik spielen, die ich so erworben habe, daß die Kü:nstler und Produzenten
angemessen und vollständig bezahlt wurden. Ich werde es anderen nicht ermöglichen, Kopien
meiner Musik zu benutzen, während ich selbst der Eigentümer bleibe.
Ich nehme diese Verpflichtungen als persönliche Verantwortung im Geist und in der Tat auf mich
und werde sie nach besten Kräften erfüllen.
(Letzte Ergänzung 16. April 2003)
Original-Fassung auf der
CALLERLAB Homepage
The English Original on this Homepage
Übersetzt von Heiner Fischle, Hannover.
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Veröffentlicht 2003-04-30
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